Fachanwaltschaften*

    Arbeitsrecht

    Wir bieten umfassende Beratung und Vertretung außergerichtlich als auch gerichtliche im Arbeitsrecht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

    Wir begleiten Sie bei Abschluss eines Arbeitsvertrages, auftretenden Problemen während eines Arbeitsverhältnisses als auch Beendigung eines solchen z.B. durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag. Gern entwerfen wir auch die hierzu erforderlichen Verträge oder überprüfen die Ihnen vorliegenden.

    Wir vertreten Sie bundesweit vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten bis hin zum Bundesgerichtshof.

    Ansprechpartner für Sie ist:

    Rechtsanwältin Heike-Christina Mohr

    Fachanwältin für Arbeitsrecht

    Familienrecht

    Wir bieten umfassende Beratung und außergerichtliche als auch gerichtliche Vertretung im Familienrecht, insbesondere

    ·      bei Trennung und Scheidung

    ·      bei der Gestaltung von Verträgen, insbesondere   Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen

    ·      bei Fragestellungen im Umgangs- und Sorgerecht

    ·      bei Fragestellungen im Unterhaltsrecht

    ·      bei Fragestellungen im Güterrecht und sonstiger Vermögensauseinandersetzung

    Wir vertreten Sie im Familienrecht bundesweit vor allen Familiengerichten bei den Amts- als auch Oberlandesgerichten.

    Ansprechpartner für Sie ist:

    Frau Rechtsanwältin Heike-Christina Mohr

    Fachanwältin für Familienrecht

    * Die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung wird  dem  Rechtsanwalt bei nachgewiesenen besonderen Fachkenntnissen und praktischen Erfahrungen von der zuständigen Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) verliehen.